Änderungen der Leistungs-Prüfungsordnung 2018, die ab 01.01.2018 auf allen Turnieren in Deutschland gelten.

Schnupperlizenz 
Ab 2018 gibt es auch eine Leistungsklasse sieben (LK 7) für Turniereinsteiger, die mit einer Schnupperlizenz an LPO-Prüfungen der Klasse E teilnehmen. Damit werden alle Teilnehmer an LPO-Turnieren automatisch einer Leistungsklasse zugeteilt: von LK1 (Topreiter) bis LK 7 (Turniereinsteiger). Die Schnupperlizenz bleibt weiterhin kostenlos, pro Reiter allerdings nur für maximal zwei Jahre (beginnend 2018). Wer also bisher “geschnuppert” hat, kann dies zunächst noch für zwei weitere Jahre fortsetzen.

Kopfnummern
Ab 2018 reicht eine Kopfnummer pro Pferd. Diese ist während des gesamten Turniers deutlich sichtbar anzubringen.

Beinschutz
Laut LPO 2018 sind Gamaschen und alle sonstigen zum Schutz der Pferdebeinen erlaubten Ausrüstungsgegenstände nicht nur korrekt anzulegen, sondern dürfen mit dem Betreten des Vorbereitungsplatzes Springen auch grundsätzlich nicht mehr geändert werden. Zu diesem Zweck ist auch ein Verlassen des Vorbereitungsplatzes nicht zulässig. Sollte im Verlauf der Vorbereitung dennoch eine Änderung erwünscht oder notwendig sein, ist dies durch den Teilnehmer der Aufsicht auf dem Vorbereitungsplatz anzuzeigen und hat in dessen Gegenwart zu erfolgen. Die Nichtanzeige der Änderung des Beinschutzes ist als unsportliches Verhalten  zu werten.

Ausrüstung
Änderungen gibt es auch bei der Ausrüstung von Pferden. So ist in der Disziplin Springen die Verwendung einer beliebigen Zäumung sowie eines Schlaufzügels auf dem Vorbereitungsplatz nur noch ab Klasse M** zulässig. (Das Springen mit Schlaufzügel ist und bleibt generell verboten). 
Weiterhin enthält die LPO 2018 eine Klarstellung hinsichtlich der Verschnallung des Reithalfters. Es wird genau erläutert, worauf es ankommt: 
Das Reithalfter soll leicht anliegen und darf weder die Atmung beeinträchtigen, noch die Maultätigkeit (Kauen) des Pferdes unterbinden. Damit wird klargestellt, dass weder das festgezurrte noch das viel zu locker sitzende Reithalfter seinen Zweck erfüllt, für eine ruhige Lage des Gebisses im Pferdemaul zu sorgen. Der komplette Ausrüstungskatalog zur neuen LPO 2018 ist ab Anfang Dezember 2017 unter www.pferd-aktuell.de/ausruestung einzusehen.

”Blut”-Regel
Nach der neuen LPO 2018 sind Pferde, an denen in Bereichen, an denen üblicherweise mit einer Einwirkung durch den Teilnehmer zu rechnen ist, frisches Blut festgestellt wird, nicht zu einer Leistungsprüfung zugelassen oder zu disqualifizieren. Im Zweifelsfall ist das Pferd näher zu untersuchen, wozu ggf. die Prüfung unterbrochen wird. Stellt der Richter kein frisches Blut fest, wird die Prüfung fortgesetzt. Kann die Ursache der Blutung nicht identifiziert werden, ist eine weiterführende Untersuchung durch den Turniertierarzt zu veranlassen. Das Ergebnis der Pferdekontrolle oder einer weiterführenden Untersuchung dient als Entscheidungsgrundlage dafür, ob das Pferd an weiteren Prüfungen auf dem demselben Turnier teilnehmen darf.

Ehrenrunde
Jeder, der am Turnier teilnimmt, erhofft sich in der Regel auch eine gute Platzierung. Aber nicht jeder freut sich auf die Siegerehrung und die dazugehörige Ehrenrunde. Gerade in Zeiten, in denen es nicht leichter wird, Prüfungssponsoren zu gewinnen, sollte die Teilnahme daran aber selbstverständlich sein. Dies gibt auch die LPO 2018 vor, in dem sie zur Teilnahme verpflichtet, ansonsten droht die Aberkennung der Platzierung. Hiervon abweichende Regelungen sind vom Veranstalter spätestens mit der endgültigen Zeiteinteilung bekannt zu geben. Teilnehmer, die sich mit mehreren Pferden oder Gespannen platzieren konnten, sollen mit dem höchstplatzierten Pferd oder Gespann teilnehmen. Natürlich können aber im begründeten Fall auch weiterhin von Richter und Turnierleitung Ausnahmen von den Bestimmungen zur Siegerehrung inklusive Ehrenrunde zugelassen werden.

Hufschmied
Ab 2018 muss nicht mehr zwingend für jedes Turnier ein Hufschmied bestellt werden. Über die Anwesenheit, Abwesenheit oder schnellste Einsatzbereitschaft eines Hufschmiedes informiert die Ausschreibung bzw. Zeiteinteilung spätestens fünf Tage vor Turnierbeginn. Bei Geländeprüfungen -Vielseitigkeit und Fahren – ist die Anwesenheit eines Hufschmiedes weiterhin vorgeschrieben.

Children
Nicht nur die Amateure sind neu in der LPO 2018. Erstmals verankert ist nun auch die Altersklasse Children, in der international bereits seit 2006 Europameistertitel im Springen vergeben werden. Vor zwei Jahren zog die Dressur nach. Ab sofort können nun auch in Deutschland gezielt Prüfungen für diese Nachwuchsreiter zu Pferde ausgeschrieben werden. Die Altersgrenze für Children (bislang höchstens 14 Jahre) orientiert sich am internationalen Reglement. Sollte es dort eine Änderung geben, wird die LPO entsprechend angepasst.

Ohne Wertung
Das kann schon mal passieren – eine Prüfung misslingt total. Im Falle von gravierenden Mängeln oder hohen Wertnotenabzügen entlassen die Richter den Teilnehmer gerne einmal “ohne Wertung”. Dieses in der Praxis gebräuchliche Ergebnis kann nach einer TORIS-Anpassung ab 2018 nun auch so veröffentlicht werden. Dies gilt nicht für Teilprüfungen einer kombinierten Prüfung.

Ohrenschutz
Das Verbinden des Ohrenschutzes mit dem Nasenriemen ist nicht gestattet. Der Bereich der Augen und des Nasenrückens muss frei bleiben, das Ohrenspiel darf nicht beeinträchtigt sein. Wird lärmdämmendes Material verwendet, darf dieses nicht in den Gehörgang bzw. die Ohrmuschel hineinreichen, Geräusche und der Gehörsinn dürfen nicht ausgeschaltet werden.

Zeiteinteilung 
Die endgültige Zeiteinteilung für ein Turnier ist fünf Tage vor Beginn im NeOn-Turnierkalender zu veöffentlichen. Sie muss folgende Informationen enthalten: Startfolgeregelung, Richtereinteilung einschließlich Aufsicht Vorbereitungsplatz, Turnierleitung sowie neuerdings auch Parcourschef und Angabe über Anwesenheit, Abwesenheit oder schnellste Einsatzbereitschaft eines Hufschmiedes.

Turnierabsage
Muss ein Veranstalter sein Turnier oder eine einzelne Prüfung aufgrund höherer Gewalt absagen, verbleiben ihm jeweils 3 Euro (bei Vielseitigkeits- bzw. Fahrturnieren jeweils 10 Euro) pro reserviertem Startplatz. Alles was an Einsatz, Startgeld oder Organisationsanteil darüber hinaus bezahlt wurde, ist dem Nenner/Teilnehmer zu erstatten.

Tierschutz
Einen breiteren Raum nimmt der Tierschutz in der neuen LPO ein. So muss künftig nicht nur die Ausrüstung der Pferde und der Teilnehmer, sondern auch der Umgang mit dem Pferd den Regeln der jeweiligen Reit-, Fahr- und Voltigierlehre sowie den Grundsätzen der Unfallverhütung und des Tierschutzes und ggf. der Straßenverkehrsordnung entsprechen. Gleichzeitig wird die Aufsicht auf dem Vorbereitungsplatz intensiviert. Durfte ein Richter bisher zwei benachbarte Vorbereitungsplätze beobachten, muss ab 2018 für jeden Platz ein eigener Richter eingeteilt werden. Auch die Veranstalter werden künftig ausdrücklich zur Beachtung des Tierschutzes verpflichtet. Eigentlich schon immer selbstverstündlich, steht es nun auch schwarz auf weiß in der LPO, dass nicht nur die Voraussetzungen für eine sportgerechte, sondern auch für eine tierschutzgerechte Durchführung einer Veranstaltung geboten sein müssen.

Amateur
Mehr Chancen für Amateure – dieses Ziel hatte sich die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) bereits 2013 gesetzt. Mit der Einführung der ”geschlossenen”  Prüfungen und der Unterteilung der Dressur- und Springreiter in Option A und Option B wurde der Grundstein dafür gelegt. Ab 2018 wird das Kind nun erstmals beim Namen genannt. Ein Reiter mit der Option A kann ab dann auch offiziell Amateur genannt werden. In den Durchführungsbestimmungen zur LPO gibt es darüber hinaus eine nähere Definition. Danach ist ein Amateur jemand, der gewerbsmäßig kein Einkommen durch den Beritt von Pferden für Dritte, durch das Erteilen von Reitunterricht oder durch regelmäßigen Handel mit Pferden erzielt. Folgerichtig können “geschlossene” Prüfungen künftig auch als Amateur-Prüfungen (Amateur-LP) ausgeschrieben werden. Zur Erinnerung: Der Option A gehören alle Reiter der Leistungsklassen 5,6 und 0 (ab 2018 LK 7) sowie Reiter der Leistungsklassen 2, 3 und 4 an, die keine Platzierung mit mehr als drei Pferden je Disziplin aufweisen und im letzten Jahr keine Starts in S*** haben. Ebenfalls nicht der Option A gehören Pferdewirte oder Pferdewirtschaftsmeister klassischer Reitausbildung an. Eine Umstufung ist in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Inklusion 
Der Pferdesport steht Sportlern mit und ohne Behinderung gleichermaßen auf allen Ebenen offen. Dieser schon seit Langem geltende Grundsatz ist nun ausdrücklich in der Präambel der LPO 2018, den Grundregeln des Verhaltens im Pferdesport, verankert.

Nenngeld 
Wird ein Turnier verlängert oder eine Prüfung auf einen anderen als in der vorläufigen Zeiteinteilung angegebenen Tag verschoben, so dass ein Teilnehmer nicht starten kann, kann er sein Nenngeld zurückfordern. Dieser Anspruch auf Rückzahlung erlischt nach der neuen LPO allerdings mit Beendigung des Turnieres. Ähnliches gilt übrigens auch für Preisgelder. Diese sind während des Turniers an die Besitzer der platzierten Pferde auszuzahlen. Eine Nachsendung muss ab 2018 nur noch in begründeten Ausnahmefällen erfolgen.

NeOn max
Die neue LPO reagiert auch auf das leidige Thema Startplatzbegrenzung, das seit einigen Jahren die Gemüter in Turnierreiterkreisen erhitzt –  in einigen Verbandsbereichen mehr, in anderen weniger. Ab 2018 sind ”Leistungsprüfungen mit Maximalzahlen der zulässigen Nennungen”  mit mindestens zwei weiteren Handicaps auszuschreiben, einer räumlichen Beschränkung (z.B. auf den Regionalverband) sowie einer weiteren Einschränkung (z.B. Vorerfolge). Ziel der Neuerung ist es, dass nicht diejenigen zum Zuge, die am schnellsten ihre Nennung abgeben, sondern ein zielgruppenspezifisches Starterfeld aufeinandertrifft. Außerdem dürfen Reiter solche Prüfungen mit Startplatzbegrenzung maximal für zwei Turniere (je Veranstaltungstag) gleichzeitig nennen. Auch dies soll dazu beitragen, den Nennvorgang zu entschleunigen und damit auch zu einer höheren Startplatzerfüllung als bisher beitragen.

Programmheft 
Künftig muss der Veranstalter kein Programmheft mehr erstellen. Es reicht aus, wenn die Meldestelle die sportfachlichen Daten von Teilnehmern und Pferden vorhält.

Auch in der Wettbwerbsordnung WBO gibt es ab 01.01.2018 einige Änderungen:

Ab 2018 erhalten auch Wettbewerbe in denen mit gebissloser Zäumung geritten werden darf Einzug. Als gebisslose Zäumung für die Wettbewerbe 
– Geschicklichkeits- oder Rittigkeitswettbewerb, Trail oder offene Kür – sind Sidepull, Bosal (kalifornisches Hackamore) und Knotenhalfter zugelassen, also Zäumungen ohne Verengungsmechanismen und ohne Hebelwirkung.

Ansonsten finden sich in der neuen WBO 2018 Neuaufnahmen von Wettbewerben in den WB-Blöcken wie “Umgang mit dem Pferd”, “Gerittene/Geschicklichkeits-Wettbewerbe”, “Kombinierte Wettbewerbe” und “Neue Schaubilder-Wettbewerbe”. 
Ebenfalls neu aufgenommen wurden Wettbewerbe mit dem Leitseil und Working-Equitation-Wettbewerbe.

Übergeordnet wurden alle Teile der WBO inhaltlich an die Änderungen der LPO 2018 angepasst.

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