Leistung von Arbeitsstunden …

gemäß Satzung des RCO § 14 Beiträge, Abschnitt 5 
hat jedes aktive Vereinsmitglied 10 Arbeitsstunden pro Jahr zu erbringen.

Ersatzweise werden am Jahresende für Erwachsene 10,00 € bzw. Jugendliche 5,00 € für jede
nicht geleistete Arbeitsstunde in Ansatz gebracht und im Januar des Folgejahres abgebucht.

Auszug aus der Satzung …

Zur Pflege und Instandhaltung der Reitanlage des RCO und zur finanziellen Unterstützung des Vereines müssen Arbeiten verrichtet werden, die von Vorstandsmitgliedern nicht alleine bewältigt werden können. Es ist deshalb erforderlich, die aktiven Vereinsmitglieder zu Arbeitsleistungen heranzuziehen oder mit einer Arbeitsgebühr zu belegen.

Die Anzahl der Arbeitsstunden und die Höhe der Ersatzleistung (Arbeitsgebühr) wird in der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes durch Abstimmung festgelegt. Für Neumitglieder gilt eine anteilige Beteiligung. Die Arbeitsstunden können auch durch Mithilfe von anderen Personen bzw. durch Ersatzpersonen erbracht werden.

Die anstehenden Arbeiten werden jeweils rechtzeitig angeschlagen.
Die geleisteten Arbeitsstunden sind durch ein Mitglied des Vorstandes in einem Arbeitsbuch festzuhalten. Aus der Buchführung müssen Tag u. Arbeitszeit, Arbeitsort, Arbeitseinsatz und Vereinsmitglied ersichtlich sein.
 

Die Abbuchung der nicht geleisteten Arbeitsstunden erfolgt jeweils zum Jahresbeginn für das abgelaufene Jahr oder zum anteilig zum Kündigungstermin des Mitgliedes.

Jedes Mitglied hat das Recht jederzeit Einsicht in das Arbeitsbuch zu nehmen. Wer keine Arbeitsstunden ableistet und keine Ausgleichszahlung leistet, kann aus dem Verein ausgeschlossen werden.

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