keine Sportart kommt ohne Regeln aus …

im Reitsport sind viele Regeln definiert im der “HDV 12” (Heeresdienstvorschrift)
aus dem Jahre 1912. 
Die deutsche Reiterliche Vereinigung hat alle Hände voll
zu tun, die Regelwerke zu modernisieren und aktuellen 
medizinischen und
technischen Ständen anzupassen.

Auch  Reiter und Pferd entwickeln sich im Laufe der Zeit, was zu Anpassungen
im Regelwerk führen kann.

NEU zum 1. Juni 2017
der Kutschenführerschein
Der Beirat Sport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e. V. (FN) hat im Dezember
2016 die Einführung eines Kutschenführerscheins
zum 1. Juni 2017 beschlossen.
Jeder, der sich mit einer Kutsche im Strassenverkehr bewegt, soll zukünftig über
einen Kutschenführerschein A Privatperson  seine Qualifikation nachweisen.
Für gewerbliche Fahrer gibt es einen Kutschenführerschein B Gewerbe.

Kutschfahrer sind mit ihren Pferdegespannen häufig auch im Strassenverkehr
unterwegs. Mit Blick auf ihre Sicherheit und zur Unfallprophylaxe fordert die FN
nun einen bundesweit einheitlichen Kutschenführerschein. Dieser soll die verantwortlichen
Personen auf dem Kutschbock dazu befähigen, ein Pferdegespann auf öffentlichen
Wegen und Strassen zu führen. Hierzu wird das entsprechende Wissen rund um das
sichere Fahren in Strassenverkehr und Gelände sowie um den pferdegerechten Umgang
vermittelt.

 

FN-Beirat Sport bringt LPO, WBO und Aufgabenhefte für 2018 auf den Weg
Rund 30 Arbeitsgruppen berieten sich in den vergangenen zwei Jahren mehrfach 
zu den verschiedenen Themen, dazu wurden über 150 Anträge und 
Verbesserungsvorschläge aus ganz Deutschland sowie die Ergebnisse der FN-Umfrage 
zur pferdegerechten Ausbildung und der Tierschutztagung 2015 diskutiert, bevor 
die Neufassungen jetzt dem Beirat Sport bestehend aus Vertretern der 
Landespferdesportverbände, dem Deutschen Reiter- und Fahrerverband, 
der Deutschen Richtervereinigung und anderer Anschlussverbände zur 
Abstimmung gestellt wurden.
 

WBO 2018 um gebissloses Reiten erweitert 
Neben der LPO 2018 wurde auch die Wettbewerbsordnung (WBO 2018)
vom FN-Beirat Sport verabschiedet. Wichtigste Neuerung sind spezielle Wettbewerbe,
in denen ausschließlich mit gebissloser Zäumung/Halsring geritten wird. Als gebisslose
Zäumung für die Wettbewerbe  Geschicklichkeits- oder Rittigkeitswettbewerb,
Trail oder offene Kür“ sind Sidepull, Bosal (kalifornisches Hackamore) und Knotenhalfter
zugelassen, also Zäumungen ohne Verengungsmechanismen und ohne Hebelwirkung.
Ansonsten finden sich in der neuen WBO 2018 Neuaufnahmen von Wettbewerben in den
WB-Blöcken wie Umgang mit dem Pferd, Gerittene/Geschicklichkeits-Wettbewerbe,
Kombinierte Wettbewerbe und Neue Schaubilder-Wettbewerbe.
Ebenfalls neu aufgenommen wurden Wettbewerbe mit dem Leitseil und
Working-Equitation-Wettbewerbe. übergeordnet wurden alle Teile der WBO inhaltlich
an die Änderungen der LPO 2018 angepasst.

Startplatzbegrenzung nur noch mit zusätzlichen Handicaps erlaubt
Zu den wichtigsten Neuerungen der LPO 2018 zählen die erstmalige Definition des
Begriffs Amateur, die Änderung der Leistungsklasse null (Lk 0) in Lk 7 sowie die
Einführung der Altersklasse Children (U14). Angegangen wird auch das Problem
der Startplatzbegrenzung. Ab 2018 sind €žLeistungsprüfungen mit Maximalzahlen
der zulässigen Nennungen mit mindestens zwei Handicaps auszuschreiben, einem
räumlichen (z.B. Regionalverband) sowie einem weiteren Handicap (z.B. Vorerfolge).
Ausserdem dürfen Reiter je Veranstaltungstag maximal für zwei Turniere gleichzeitig
Prüfungen mit Startplatzbegrenzung nennen.

 

Diverse neue Springprüfungen und mehr
Auch in den einzelnen Disziplinen stehen ab 2018 Neuerungen an. So dürfen in der
Dressur dann auch M-Prüfungen für sechs- bis achtjährige Pferde sowie S-Prüfungen
für sieben- bis achtjährige Pferde sowie für alle Pferde in Dressureiterprüfungen der
Klasse M auf Trense ausgeschrieben werden, ausserdem müssen Qualifikations- und
Finalprüfungen nicht zwangsläufig auf dem gleichen Turnier stattfinden. Im Springen
wird es neue Prüfungsformen geben, die Stil-Spring-LP mit Zeitpunkten, das Springen
mit steigenden Anforderungen, die Spring-LP mit Mindeststilnote, die Springprüfung mit
Geländehindernissen sowie die bislang nur von den Bundeschampionaten bekannte
Springpferdeprüfung Klasse M** für sechs- und siebenjährige Pferde. Im Voltigieren
können Veranstalter ab 2018 auch Prüfungen der Klasse E anbieten, ein entsprechendes
E-Programm findet sich dazu im neuen Aufgabenheft. Ebenfalls neu in beiden Regelwerken
ist die Einführung des Junior-Doppelvoltigierens. Der Teil Fahren wird weitgehend an das
internationale Regelwerk angepasst. Im Marathon können die ersten Phasen entfallen und
durch einen entsprechenden Vorbereitungsplatz ersetzt werden, Ähnlich wie es in der
Vielseitigkeit seit Jahren der Fall ist. Bei überschreiten der erlaubten Zeit in der Gelände-LP
gehen ab 2018 pro angefangene Sekunde 0,25 Strafpunkte (zuvor: 0,2) auf das Konto des
Fahrers. Ausserdem dürfen ab 2018 Ponys bis zu einem Stockmass von 1,10 Meter nicht
mehr in Einspänner-Geländeprüfungen der Klasse M und S eingesetzt werden, ferner kann
bei allen Einspännern der Beifahrer auf dem Vorbereitungsplatz auch vom Boden aus unterstützen.

Kein Schlaufzügel mehr bis M*
Änderungen gab es auch bei der Ausrüstung von Pferden. So ist in der Disziplin Springen die
Verwendung einer beliebigen Zäumung sowie eines Schlaufzügels auf dem Vorbereitungsplatz
nur noch ab Klasse M** zulässig. Damit wird deutlich, dass beides nur in die Hand höher
qualifizierter Reiter gehört. Auf ländlichen Turnieren, deren Ausschreibung in der Regel bei
Klasse M* endet, ist der Schlaufzügel dann nicht mehr zulässig, sagt Thies Kaspareit, Leiter
der FN-Abteilung Ausbildung und Wissenschaft.
Weiterhin enthält die LPO 2018 eine Klarstellung hinsichtlich der Verschnallung des Reithalfters.
Erstmals wird genau erläutert, worauf es ankommt: Das Reithalfter soll leicht anliegen und
darf weder die Atmung beeinträchtigen, noch die Maultätigkeit (Kauen) des Pferdes unterbinden.
Damit soll klargestellt werden, dass weder das festgezurrte noch das viel zu locker sitzende
Reithalfter seinen Zweck erfüllt, für eine ruhige Lage des Gebisses im Pferdemaul zu sorgen.
Gleichzeitig wird die Aufsicht auf dem Vorbereitungsplatz intensiviert. Durfte ein Richter bisher
zwei benachbarte Vorbereitungsplätze beobachten, muss ab 2018 für jeden Platz ein eigener
Richter eingeteilt werden.

 

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