weiterhin Einschränkungen im April 2022
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben Bund und Länder weiterhin Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens beschlossen.
Ab dem 19. März 2022 gilt ein neues Infektionsschutzgesetz, das ein Ende vieler Einschränkungen vorsieht.
In einer Übergangszeit bis zum 2. April bleiben jedoch einige Einschränkungen auf der Grundlage der NRW-Coronaschutzverordnung
bestehen. Zusammengefasst bedeutet das für den Sport, dass die 3G-Regelung und die Maskenpflicht in Innenräumen weiterhin gilt.
In der folgenden FAQ-Liste sind häufige Fragen zur Corona-Situation zusammengefasst.
Sie werden regelmäßig überprüft und aktualisiert, sofern sich Veränderungen ergeben.
Stand: 19.03.2022