weiterhin Einschränkungen im April 2022

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben Bund und Länder weiterhin Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens beschlossen.
Ab dem 19. März 2022 gilt ein neues Infektionsschutzgesetz, das ein Ende vieler Einschränkungen vorsieht.

In einer Übergangszeit bis zum 2. April bleiben jedoch einige Einschränkungen auf der Grundlage der NRW-Coronaschutzverordnung
bestehen.  Zusammengefasst bedeutet das für den Sport, dass die 3G-Regelung und die Maskenpflicht in Innenräumen weiterhin gilt.

In der folgenden FAQ-Liste sind häufige Fragen zur Corona-Situation zusammengefasst.
Sie werden regelmäßig überprüft und aktualisiert, sofern sich Veränderungen ergeben.

Stand: 19.03.2022

Es gelten die jeweiligen Regelungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die örtlichen Behörden können davon abweichende Regelungen festlegen, wenn es z.B. das lokale
Infektionsgeschehen erforderlich macht.

Unser Vorsitzender Dirk Gohe steht in Kontakt mit den kommunalen örtlichen Behörden, um aktuelle Informationen zu erhalten
und entsprechend umsetzen zu können.

Infos hierzu erhalten unsere Mitglieder direkt über Kontaktgruppen, per Aushang vor Ort und unsere Webseite.

Stand: 19.03.2022

Bis zum 2. April bleibt in NRW die 3G-Regel für den Sport in Innenräumen bestehen. Im Freien bestehen keine Einschränkungen mehr.

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre sind von den einschränkenden Anforderungen ausgenommen.

Stand: 18.3.2022

Der RCO verfügt über ein mit den Behörden abgestimmtes Hygienekonzept.
dieses hängt zur Einsicht im Casinoeingangsbereich aus.

An den Eingängen im Stall- und WC-Bereich gibt es zusätzliche Aushänge hierzu.

Die wichtigsten Regeln:
– Zutrittsverbot für Coronakranke oder bei anderen Atemwegserkrankungen
– Maskenpflicht in allen Innenbereichen (Stallgasse, Casino), außer bei der direkten Arbeit mit dem Pferd

– Händewaschen unmittelbar nach Eintreffen
     sanitäre Anlagen nur einzeln betreten!
       dort ist immer Seife und Desinfektionsmittel vorhanden

– Abstandsregeln einhalten
– Niesetikette beachten
– regelmäßige Reinigung von Kontaktflächen

Stand: 19.03.2022

Gruppenbildung ist auf der gesamten Anlage (auch im Eingangs- und in den Außenbereichen) zu vermeiden.

Direkte Kontakte sind auf ein notwendiges Mindestmaß zu reduzieren.

Stand: 14.12.2020

derzeit sind keine Personenbeschränkungen festgelegt.

Stand: 19.03.2022

Die Versorgung der Pferde kann ohne Einschränkungen erfolgen.

Stand: 19.03.2022

In NRW ist die Nutzung von Reithallen auf der Grundlage des § 9 Absatz 5 der Coronaschutzverordnung möglich.
Dort heißt es:

„Abweichend von Absatz 1 Satz 2 ist das Bewegen von Pferden aus Tierschutzgründen auch in geschlossenen Räumen zulässig.“

Einschränkungen sind derzeit aufgehoben.

Stand: 19.03.2022

aktuelle gibt es keine Einschränkungen.

Für die Reithalle ist eine gute Durchlüftung sicherzustellen.
(offenes Hallentor, geöffnetes Fenster gegenüber)

Stand: 19.03.2022

Die Reithalle kann zu den im Reitbuch vorgesehenen Stunden genutzt werden.

Die Stunden und alle Personen sind entsprechend im Onlinereitbuch dokumentiert und
können auch in der Zusammenstellung der Gruppen für die Corona-Rückverfolgung ausgewertet werden.

Die im OnlineReitbuch eingetragenen Nutzer haben im Zweifel immer Vorrang vor nicht eingetragenen Nutzern.

Stand: 19.03.2022

es bestehen keine Einschränkungen mehr.

Stand: 19.03.2022

der Reitunterricht kann in normalem Umfang stattfinden.

Stand: 19.03.2022

derzeit keine Einschränkungen.

Stand: 19.03.2022

Die Personen haben sich ebenfalls an die Hygienevorschriften zu halten.

Stand: 19.03.2022

Unser Reiterstübchen kann als Aufenthaltsraum genutzt werden.
Es besteht weiterhin Maskenpflicht.

Auf regelmäßiges gutes Durchlüften achten …

Stand: 19.03.2022

Unsere Sattelkammern sind relativ klein. Sie haben nur einen Zugang und können nicht extra belüftet werden.
Daher ist der Zutritt immer nur für ein Person erlaubt.

Stand: 19.03.2022

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