Inhalte der APO 2020 vom Beirat Sport der FN beschlossen

FN stellt Weichen für Pferdeführerscheine 2020

Warendorf (fn-press). Der Beirat Sport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) hat die neue Ausbildungs-Prüfungs-Ordnung (APO) verabschiedet, die in einem Jahr in Kraft treten wird. Die APO regelt die Ausbildung im Pferdesport und enthält Qualifikationen auf unterschiedlichem Niveau für verschiedene Zielgruppen. Folgende Änderungen und Neuerungen im Ausbildungsregelwerk der FN gelten ab 1. Januar 2020.

Ab 2020 wird es zwei neue Ausbildungsangebote geben, die alle grundlegenden Kompetenzen zusammenfassen, die Menschen reitweisen- und disziplinübergreifend zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dem Pferd befähigen: Den Pferdeführerschein Umgang und den Pferdeführerschein Reiten. Die beiden Führerscheine helfen Menschen, Alltagssituationen mit dem Pferd zu meistern. „Es ist unsere Verantwortung als Bundesverband für Pferdesport und Pferdezucht, Qualifikationen anzubieten, die zeitgemäß sind und dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung tragen. Dazu gehört auch die größere Sensibilität gegenüber der Nutzung von Pferden. Die Pferdeführerscheine sollen für mehr Sicherheit, Unfallverhütung und Tierwohl sorgen. Sie sind für alle Menschen gedacht, die sich mit ihrem Pferd auf einer Anlage und in der Nähe bewegen, aber auch für Reiter, die im Gelände unterwegs sind. Ausreiten bringt es oft mit sich, dass man mit dem Pferd Straßen nutzen muss und damit zum Verkehrsteilnehmer wird. Das stellt besondere Anforderungen an Mensch und Pferd “, erklärt Thies Kaspareit, Leiter der FN-Abteilung Ausbildung und Wissenschaft, den Hintergrund für die Führerscheine.

Entsprechend sind die Inhalte. Beim Pferdeführerschein Umgang stehen der erste Kontakt zum Pferd, die Pferdepflege, das Pferdeverhalten und verhaltensgerechter Umgang mit dem Pferd einschließlich Haltung, Fütterung und Gesundheit auf der Agenda. Der praktische Umgang reicht von Bodenarbeit und Führen im eingezäunten Bereich bis hin zu Alltagssituationen, bei denen das Pferd auch im öffentlichen Raum zu führen ist. Der Pferdeführerschein Umgang ist damit eine zeitgemäße Weiterentwicklung des Basispass Pferdekunde. Ab 2020 ersetzt er diesen. Beim Pferdeführerschein Reiten sind die Inhalte wie folgt: Pferde pflegen und fürs Reiten vorbereiten, Reiten auf dem Reitplatz und/oder in einer Reithalle, Reiten im Außenbereich bzw. auf dem Außenplatz sowie Pferdegesundheit, Tierwohl und Grundkenntnisse der Reitlehre. Als fachliche Erweiterung des Reitpass wird der Pferdeführerschein Reiten den Reitpass mit Inkrafttreten der APO 2020 ersetzen. Voraussetzung für die Prüfung zu beiden Pferdeführerscheinen ist ein Vorbereitungslehrgang analog dem bisherigen Basispass bzw. Reitpass. Wer also ab 2020 seine Alltagstauglichkeit und Kompetenz im Umgang mit Pferden oder als Reiter verbessern oder mit einer Qualifikation nachweisen möchte, für den ist der Pferdeführerschein Umgang oder der Pferdeführerschein Reiten das passende Angebot.

Bei den Abzeichen wird das zehnstufige Abzeichensystem im Bereich Fahren, Longieren, Voltigieren und Westernreiten so ergänzt, dass Ausbildungsschritte sinnvoll verkleinert werden. Das motiviert zum einen durch erreichbare Teilerfolge. Zum anderen macht es auch das Erreichen der nächsten Abzeichenstufe leichter. Das Mindestalter der Pferde wird einheitlich auf fünf Jahre festgelegt. Ebenso wird der Einsatz der Pferde begrenzt. Die Voraussetzungen für Lehrgangsleiter werden für andere Disziplinen geöffnet. Bei den Reit- und Fahrabzeichen werden die Stationsprüfungen ab 2020 nicht mehr benotet und die Noten für die praktischen Teilprüfungen entsprechend angepasst. Mit der APO 2020 wird das LA5V eingeführt. Damit kann das Longieren mit Voltigierern abgeprüft werden. Ebenfalls neu sind das LA3 und das LA1V, das aufgrund von Turniererfolgen an Longenführer verliehen wird. Zu guter Letzt gibt es auch noch ein neues Voltigierabzeichen, das VA5 – eine E-Pflicht (nach Einführung des E Programms mit der LPO 2018).

In der Ausbildung der Ausbilder (Lehrkräfte) gibt es folgende Neuerungen: Generell werden die Trainerausrichtungen Basis- und Leistungssport stärker differenziert und richten sich somit genauer auf die unterschiedlichen Zielgruppen aus. Dies ist auch durch eine Schwerpunktsetzung im Lehrgang möglich. Künftig können geeignete Teile des Lehrgangsplans via Blended Learning – die Kombination aus Präsenzlernzeiten und computergestütztem Lernen – umgesetzt werden. Die Lehrgangsinhalte sind um das Thema Inklusion ergänzt. Der Trainerassistent Pferdesport als eine Vorstufenqualifikation zum Trainer C wird in Reit- und Fahrsport aufgeteilt. Der Trainer C kann künftig auch ohne eigenes Reiten erreicht werden. Vorausgesetzt man ist mindestens 50 Jahre alt und hat hohe Turniererfolge nachzuweisen. Inhaltlich wird die Durchführung von Abzeichenlehrgängen aufgenommen. Beim Trainer B sind künftig dezentrale Maßnahmen unter dem Dach der Fachschulen möglich. Der Trainer A wird auf 90 Lehreinheiten verkürzt. Zudem kann man ab 2020 den Trainer A Fahren Basissport machen. Ab 2020 erhält jeder Trainer nach bestandener Prüfung automatisch die DOSB Trainerlizenz. Die Ergänzungsqualifikationen werden um Spät- und Wiedereinsteiger, Inklusion, Geländereiten und weitere Schwerpunkte ergänzt. Zudem werden sie für Trainer aller Disziplinen geöffnet. 

FN-Kennzeichnung von pferdehaltenden Vereinen und Betrieben: Neben der Qualitätssicherung steht 20 Jahre nach Einführung des aktuellen Systems vor allem die Verständlichkeit und Aussagekraft für Betriebe und deren Kunden im Vordergrund der Überarbeitung. Aus diesem Grunde wird das Kennzeichnungssystem reduziert. Das Einstiegs- und Antragsverfahren für die Betriebe wird vereinfacht. Der Überprüfungszeitraum erhöht sich auf vier Kalenderjahre. Die Punkte für die Leistungsniveaus der verschiedenen Kennzeichnungen – wie zum Beispiel bei den Reitschulen – entfallen. Titel wie Basisausbildung oder Ponyreitschule oder weitere erlauben künftig eine bessere Zielgruppenansprache. Voraussetzung für das Grundschild Pferdehaltung sind künftig mindestens drei statt vorher zwei Pferde im Betrieb.

In der Ausbildung der Turnierfachleute soll die Grundrichterprüfung entzerrt werden, um eine gezieltere Vorbereitung und eine positivere Lern- und Prüfungsatmosphäre zu ermöglichen. Dazu wird für alle Disziplinen ein Modulsystem eingeführt. Im Sinne der Qualitätssicherung werden Lehrgangsinhalte und Prüfungsmodalitäten weiter präzisiert. So können ab 2020 zum Beispiel Teilprüfungen zeitversetzt abgelegt werden. Neu eingeführt wird der Richter Vorbereitungsplatz gemäß LPO 2018 als eigenständige Qualifikation. Um allen geeigneten Richterkandidaten Höherqualifikationen zu ermöglichen, werden die Zulassungsvoraussetzungen angepasst. 

Weitere Informationen zu den neuen Pferdeführerscheinen gibt es auf der FN-Webseite unter www.pferd-aktuell.de/ausbildung/fuehrerscheine-im-pferdesport.

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